Mitgliedschaft
Mitglied werden - gemeinsam mehr bewirken
Mitglied werden
Interaction ist ein Dachverband von christlichen Entwicklungsorganisationen.
Auf der gemeinsamen Grundlage christlicher Werte setzt sich Interaction für eine gerechtere und menschenwürdigere Welt für alle Menschen ein mit dem Ziel, die Not und Armut in der Welt zu lindern und für gerechtere Strukturen einzustehen.
Vereinsmitglied können Organisationen werden, welche den Zweck und die Tätigkeit des Verbandes unterstützen, die Kriterien der Mitgliedschaft erfüllen, sowie Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) sind oder sich mit deren Werten und Zielen identifizieren.
Interaction versteht sich als eine Lerngemeinschaft von Organisationen aus der Deutschschweiz und der Romandie, sowie als Kompetenzzentrum der Schweizerischen Evangelischen Allianz in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Nothilfe und Sensibilisierung.
Wir freuen uns, wenn potenzielle Mitgliedsorganisationen unsere Informationen zur Mitgliedschaft lesen und sich bei Fragen direkt an uns wenden.
Mitgliedschaftstypen
,Vollmitgliedschaft
Provisorische Mitgliedschaft
Eignung für Mitgliedschaft
Das Leben und Wirken von Jesus Christus ist uns Vorbild.
Interaction begrüsst Mitgliedsorganisationen, die unsere christliche Wertebasis teilen und sich für partnerschaftliche Beziehungen sowie eine reflektierte Entwicklungszusammenarbeit einsetzen möchten.
Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag und sollten die folgenden Kriterien für eine volle oder provisorische Mitgliedschaft erfüllen.
Mitgliedschaftskriterien
Ordentliche Mitgliedschaft
Zum Verband Interaction gehören christliche Hilfswerke, Missionsgesellschaften und Organisationen, welche Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Allianz respektive des Réseau évangélique suisse sind oder sich mit deren Werten und Zielen identifizieren.
- Die Grundwerte des Leitbildes sowie der Verhaltenskodex von Interaction sind verbindlich für die Programm- und Projektarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliederorganisationen.
- Die Mitgliederorganisationen anerkennen die „Lausanner Verpflichtung 1974“ und/ oder die „Kapstadt Verpflichtung2010“.
Mitgliederorganisationen bestehen in der Schweiz mit eigenen Strukturen (unabhängiger Rechtspersönlichkeit) und Aktivitäten seit mindestens drei Jahren und sind als „gemeinnützige Institution“ anerkannt.
- Mitgliederorganisationen verfügen über ein Project Cycle Management System oder ein ähnliches System, sowie entsprechende fachliche Kompetenzen bei der Umsetzung von EZA Projekten.
- Mitgliederorganisationen tragen direkte Verantwortung für die Durchführung von Projekten und für die Zusammenarbeit im Ausland.
- In der Berichterstattung (Jahresbericht, Publikationen) sind die Leistungen der Mitgliederorganisation als relevante Tätigkeitsbereiche dargestellt.
- Mitgliederorganisationen haben transparente und demokratische Entscheidungsstrukturen mit einer klaren Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene.
- Mitgliederorganisationen haben eine transparente Rechnungslegung und eine unabhängige Rechnungsprüfung durch eine staatlich anerkannte Person oder Stelle.
- Mitgliederorganisationen sind durch den SEA Ehrenkodex, ZEWO oder ein anderes gleichwertiges Gütesiegel zertifiziert.
- Die Rechnungslegung erfolgt für grosse Organisationen gemäss dem Standard von Swiss GAAP FER 21.
Grosse Organisationen erfüllen mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien:
- Bilanzsumme von mehr als CHF 2 Mio.
- Umsatz von mehr als CHF 1 Mio.
- 10 oder mehr Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Die Mitgliederinstitutionen beteiligen sich an den Foren, Seminaren und Weiterbildungen des Verbandes.
- Sie nehmen an der GV teil und wirken in Arbeitsgruppen mit. Sie übernehmen allfällige Inputs und Mandate.
- Mitgliederorganisationen unterstützen die Sensibilisierungs- und Lobbyingvorhaben von Interaction.
- Mitgliederorganisationen sind via Partner in den Einsatzländern missions- und entwicklungsbezogen vernetzt.
Bewerbung Mitgliedschaft
Anträge für eine Mitgliedschaft können ganzjährig eingereicht werden. Anträge werden durch die Geschäftsleitung und den Vorstand geprüft, bevor sie jeweils halbjährlich der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Vielen Dank, wenn sie zur Vorabklärung eines Mitgliedschaftsantrages mit uns Kontakt aufnehmen.